Personenbefoerderung / Fahrgastbefoerderung

 


Wir führen für alle Führerscheine der Fahrerlaubnisverordnung die entsprechenden ärztlichen Untersuchungen durch.



  • Psychologische Leistungsüberprüfung nach Anlage 5.2 FeV (Gutachten)

  • Ärztliche Untersuchung nach Anlage 5.1 FeV

  • Augenuntersuchung nach Anlage 6 FeV


Dies gilt für die Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE, D1E oder zur Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder Personenkraftwagen im Linienverkehr oder für gewerbsmäßige Ausflugsfahrten oder Fernzielreisen.


 

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