Gutachten nach der Fahrerlaubnisverordnung FeV
Wir erstellen für Sie verkehrsmedizinische Gutachten und Bescheinigungen nach der Fahrerlaubnisverordnung FeV und dem Straßenverkehrsgesetz.
Hierzu zählen insbesondere:
- Ärztliche Untersuchung nach Anlage 5.1 FeV (LKW)
- Augenuntersuchung nach Anlage 6 FeV (LKW)
- Psychologische Leistungsüberprüfung nach Anlage 5.2 FeV (Bus,Taxi)
Weiterhin kann ein Gutachten vom Verkehrsamt oder der Führerscheinstelle auferlegt werden. Mit Hilfe eines Gutachtens kann beispielsweise die Verlängerung eines LKW-Führerscheines trotz gesundheitlicher Einschränkungen gewährt werden (z.B. u.U. auch bei insulinpflichtigem Diabetes). Gleiches gilt für die Wiedererteilung nach Alkoholproblemen o.a.