Gutachten nach der Fahrerlaubnisverordnung FeV

 


Wir erstellen für Sie verkehrsmedizinische Gutachten und Bescheinigungen nach der Fahrerlaubnisverordnung FeV und dem Straßenverkehrsgesetz.


Hierzu zählen insbesondere:



  • Ärztliche Untersuchung nach Anlage 5.1 FeV (LKW)

  • Augenuntersuchung nach Anlage 6 FeV (LKW)

  • Psychologische Leistungsüberprüfung nach Anlage 5.2 FeV (Bus,Taxi)


Weiterhin kann ein Gutachten vom Verkehrsamt oder der Führerscheinstelle auferlegt werden. Mit Hilfe eines Gutachtens kann beispielsweise die Verlängerung eines LKW-Führerscheines trotz gesundheitlicher Einschränkungen gewährt werden (z.B. u.U. auch bei insulinpflichtigem Diabetes). Gleiches gilt für die Wiedererteilung nach Alkoholproblemen o.a.

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